Anbei die Rev. 1 der überarbeiteten Satzung des SVSWF. Folgende Korrekturen wurden bisher vorgenommen:


§ 3.1. ...Sauerland, Siegerland und durch sie [ohne Komma] die in ihnen...

§ 5.2. ...unter Angabe der Tagesordnung ergehen...


§ 5.3. ...auf Antrag von mindestens 2 Bezirken..


Zur Information aufgrund einiger Nachfragen:


"Die heutigen Vorstandsämter wie beispielsweise Frauenwart, DWZ-Referent, Sachbearbeiter des Mitteilungsblattes usw. können zukünftig als Beauftragte ernannt werden. Somit ist eine Fortführung dieser Ämter möglich (siehe § 4 Organe und Beauftragte)."

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