Anbei die Rev. 1 der überarbeiteten Satzung des SVSWF. Folgende Korrekturen wurden bisher vorgenommen:
§ 3.1. ...Sauerland, Siegerland und durch sie [ohne Komma] die in ihnen...
§ 5.2. ...unter Angabe der Tagesordnung ergehen...
§ 5.3. ...auf Antrag von mindestens 2 Bezirken..
Zur Information aufgrund einiger Nachfragen:
"Die heutigen Vorstandsämter wie beispielsweise Frauenwart, DWZ-Referent, Sachbearbeiter des Mitteilungsblattes usw. können zukünftig als Beauftragte ernannt werden. Somit ist eine Fortführung dieser Ämter möglich (siehe § 4 Organe und Beauftragte)."