in dieser Saison kein Bußgeld für freigelassene Bretter
- Geschrieben von: Daniel Mohr
Untenstehend eine ausführliche Stellungnahme des Verbandsvorsitzenden Peter Pinnel zum Thema "Bußgeld bei freigelassene Bretter", um die ich ihn gebeten habe. Also Folgerung aus dem Schreiben werde ich in dieser Saison keine Geldbußen für freigelassene Bretter verhängen!
"Lieber Kai,
meines Erachtens solltest Du in dieser Saison keine Bußgelder wegen des Freilassens von Brettern verhängen. Dem dürfte der Wortlaut der Ausschreibung (die zwar nicht angefochten worden ist, aber auch keine ausdrückliche Rechtsmittelbelehrung enthält) entgegen, wonach gemäß Beschluss des Verbandskongresses 2009
kampflos verlorene Partien mit einer Geldbuße
belegt werden (7). Nach diesem Wortlaut ist mithin die Verhängung von Bußen zwingend, die Zulassung von Ausnahmen ist nicht erkennbar (werden
belegt).
Der Beschluss des Kongresses war jedoch ein anderer:
Du hattest beantragt, Geldbußen für das Freilassen von Brettern in Verbandsliga und Verbandsklasse (warum nicht generell auch für Pokalmannschaftskämpfe?) einzuführen, und zwar Brett 1 bis 4 20, Brett 5 bis 8 0. Dieser Antrag war verspätet, worauf ich im Kongress ausdrücklich hingewiesen habe (mir erschien der Antrag noch nicht ausgereift; zudem war mir zweifelhaft, ob die Bezirke ausreichend Zeit gehabt hatten, ihn zu diskutieren). Die Bezirksvertreter haben ihn jedoch einstimmig zugelassen (die Mitglieder des Vorstandes haben ja kein eigenes Stimmrecht). Nach langer Diskussion wurde der Antrag abgeändert, teilweise erweitert, teilweise eingeschränkt. Ergebnis der Diskussion war, keinen Unterschied zwischen den einzelnen Brettern zu machen, außerdem sollte die Entscheidung, ob und ggf. in welcher Höhe ein Bußgeld zu verhängen war, in Dein pflichtgemäßes Ermessen gestellt werden (Kai wird schon die richtige Entscheidung treffen). Diskutiert wurden Fälle höherer Gewalt (Autopanne, Stau oder plötzliche Krankheit) und die Möglichkeit von vorheriger Unterrichtung des Gegners.
Demgemäß lautet der Kongreßbeschluss, dass Geldbußen eingeführt werden (können), Brett 1-8 20,00 je Brett.
Wenn auch der Wortlaut des Protokolls nicht ganz eindeutig ist, ergibt sich doch unter Berücksichtigung der Entstehensgeschichte und des Willens des Kongresses, dass nicht jedes Freilassen automatisch mit einer Buße belegt werden sollte, die Entscheidung hierüber vielmehr dem pflichtgemäßen Ermessen des Spielleiters überlassen werden sollte. Die Ausschreibung widerspricht also dem Kongressbeschluss zweifach: Sie sieht einen Automatismus vor (werden
belegt), räumt Ermessen nur bei der Höhe (bis zu 20,00 ) ein. Sie lässt insbesondere nicht erkennen, dass die Vereine die Verhängung von Bußen abwenden können, etwa durch rechtzeitige Entschuldigung beim Gegner.
Nach alledem bin ich der Meinung, dass in dieser Saison keine Bußen verhängt werden sollten, mag dies auch angesichts der bis jetzt auch zahlreichen kampflosen Partien bedauerlich sein. Anderenfalls müsste zunächst die Ausschreibung geändert werden, wobei sogleich die Frage auftaucht, ob dies nach Beginn der Saison noch zulässig ist. Vor allem sind, wie die jetzt entstandene Situation zeigt, noch viele Fragen offen und klärungsbedürftig; trag- und konsensfähige Regelungen und Formulierungen sind noch nicht gefunden.
Wir sollten daher alles noch einmal im nächsten Kongress zur Diskussion und Beschlussfassung stellen und dafür gründliche Vorarbeit in den zuständigen Gremien, ggf. auch unter Einschaltung interessierter Dritter, leisten.
Zur Diskussion und für die Zukunft möchte ich auf folgendes kurz hinweisen:
1. Es widerspricht zur Zeit dem Kongressbeschluss, das Freilassen des achten Brettes bei Aufrücken nicht mit einer Geldbuße zu belegen. Dies wäre meines Erachtens auch nicht zu rechtfertigen, würde vielmehr die Spieler am achten Brett unverhältnismäßig benachteiligen. Sie hätten am meisten unter dem Freilassen eines Brettes zu leiden. Wenn ein Spieler Pech hat, käme er in der Saison nur dazu, einen Bruchteil seiner Partien auskämpfen zu können.
2. Es kann nicht jeder Einzelfall vorher erfasst und geregelt werden. Eine Ermessensregelung ist daher nötig; allerdings sollten die Grundsätze für die Ausübung des Ermessens vorab festgelegt und bekanntgemacht werden.
Eine Buße sollte daher nicht verhängt werden:
a) Wenn die gegnerische Mannschaft so rechtzeitig informiert wird, dass der betreffende Spieler nicht anreisen / antreten muss. Warum dies nur am Vortag bis 20h geschehen können soll, leuchtet mir nicht recht ein. Entscheidend kann nur sein, dass der Spieler so rechtzeitig vom Freilassen des Brettes in Kenntnis gesetzt wird, dass er nicht anreisen bzw. antreten muss (dies kann theoretisch auch noch am Spieltag geschehen).
Hiervon ist der Spielleiter in geeigneter Weise zu unterrichten.
b) Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener schwerwiegender Ereignisse (plötzliche Krankheit, Autopanne, Stau). Dieses sollte zumindest glaubhaft dargelegt werden.
Die Höhe der Buße (bis 20,00 ) sollte in das Ermessen des Spielleiters gestellt werden. Dabei kann er hinreichend den Umständen Rechnung tragen, also etwa welches Brett freigelassen wird und ob die Heim- oder die Gastmannschaft ein Brett freilässt (der Heimspieler kann mit dem Tag noch etwas anfangen; der Gastspieler wohl nicht).
Wenn ein Spieler nach Ablauf der Karenzzeit im Spiellokal erscheint, handelt es sich meines Erachtens nicht um einen Fall des Freilassens eines Brettes.
Abraten möchte ich davon, die Entscheidung über die Verhängung von Bußen bzw. die Frage, ob ein bußwürdiger Verstoß vorliegt, den Mannschaftsführern zu überlassen. Denn dies könnte zu langen Diskussionen, wenn nicht sogar zu Streitigkeiten führen und bei unterschiedlichen Auffassungen sind Verstimmungen nicht auszuschließen. Im Übrigen sind die Mannschaftsführer selbst als Spieler eingesetzt.
Die Einrichtung eines Spielerbeirates oder eines sonstigen neuen beratenden Gremiums kann ich nicht befürworten. Der Vorstand setzt sich aus erfahrenen Spielern (NRW-Klasse, Verbandsliga) zusammen. Bei Fragen wie den vorliegenden obliegt es den Bezirksspielleitern und den Bezirksvorsitzenden, die Vereine mit ihren Mitgliedern rechtzeitig zu informieren und ihre Meinung einzuholen. Im Übrigen kann sich jeder Interessierte mit seinen Ideen und Beiträgen an die Mitglieder des Vorstandes Südwestfalen wenden."